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Miet-Verwaltung:

WohnblockBei dem Begriff "Mietverwaltung" handelt es sich um die Verwaltung eines vermietenden Objektes mit mehreren Wohnungen oder Gewerbeeinheiten für den Eigentümer. Der Verwalter handelt als "verlängerter Arm" des Eigentümers zu dessen Entlastung. Die Aufgaben des Verwalters und seine Pflichten ergeben sich dem Verwaltervertrag. Zu beachten sind für die Ausübung der Verwaltung die mietrechtlichen Gesetze und Verordnungen.

Unsere Leistungen:

Unser Ziel ist es Sie als Eigentümer zu entlasten, die Vermögenswerte Ihrer Immobilie zu erhalten und Ihre Interessen zu vertreten. In einem ausführlichen Verwaltervertrag (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) regeln wir Leistungen und Entgelt und konkrete Details. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern, wir erledigen alles notwendige, und informieren Sie als Eigentümer bei wichtigen Ereignissen und stimmen uns bezüglich der Vorgehensweise mit Ihnen ab. Ein Berichtswesen wird individuell, auch in Absprache mit Ihrem Steuerberater vereinbart.

Was verbirgt sich unter "alles notwendige"? Ob es Schriftverkehr mit den Mietern, Wohnungsabnahmen, Übergaben, Mahnwesen, Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Vertragswesen, oder der tägliche "Ärger" mit der Hausordnung ist. Dies alles gehört zu den Aufgaben von den wir Sie wirksam entlasten können. Der konkrete Leistungskatalog ist Bestandteil der Verwaltervertrages. Sie können sich gerne bereits im Vorfeld darüber informieren und diesen bei uns anfordern.

Unsere Referenzen:

Hier können Sie sich eine kleine Auswahl der von uns verwalteten Häuser ansehen.

Unser Verwaltervergütung:

Sie können jetzt sofort Ihr konkretes Angebot für Ihre Liegenschaft Online berechnen lassen und auch sofort erhalten. Dabei werden sowohl die Anzahl der Wohn- und eventuell der Gewerbeeinheiten, der Stellplätze sowie das Alter der Liegenschaft und ein eventuell vorhandener Instandhaltungsstau berücksichtigt.

Bei Beauftragung schlagen wir Ihnen den Verwaltervertrag des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter vor (auf Wunsch auch Alternativen). Auf jeden Fall unterscheidet der Vertrag klar zwischen den im Grundentgelt enthaltenen Leistungen und den zusätzlich entgeltpflichtigen Sonderleistungen. Bei den Sonderleistungen handelt es sich um vorher nicht kalkulierbare Positionen wie z.B. bei Mahnverfahren oder umfangreichen Baumaßnahmen. Sie wissen auf jeden Fall immer vorher wenn zusätzliche Kosten auf Sie zukommen!