SEV-Verwaltung
(Sondereigentum)
Bei dem Begriff "SEV-Verwaltung" handelt es sich um die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung. Der Verwalter hat somit 2 strikt getrennte Aufgaben. Zum einen die hiervon unabhängige Verwaltung nach dem WEG (welche nicht zwingend auch Gegenstand des Auftrages sein muss!) und die Aufgabe im Vertragsverhältnis Mieter - Vermieter die "Rechte und Pflichten" des Vermieters vertragsgemäß auszuüben. Die Aufgaben des Verwalters und seine Pflichten ergeben sich aus dem Verwaltervertrag.
Unsere Leistungen:
Eine Sondereigentumsverwaltung kommt in der Regel in Betracht wenn der Eigentümer eine weite räumliche Distanz zum Gebäude hat und somit eine adäquate eigene Betreuung nicht möglich ist. Aber auch wenn aus zeitlichen Gründen, einer für das Gebäude konsequenten Linie bei der Vermietung, dem Wunsch auf Distanz zum Mieter oder anderen Gründen eine Übertragung dieser Aufgabe an den Verwalter geboten scheint.
Der Verwalter veranlasst die Neuvermietung, führt qualifiziert Abnahmen und Übergaben durch, berät den Eigentümer und veranlasst wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, macht Buchhaltung und Abrechnung, veranlasst notwendige Renovierungen und vieles mehr.
Wichtig: Auf keinen Fall lassen wir alles über ein Konto laufen. Für die WEG und die Sondereigentumsverwaltung (SEV-Verwaltung) gibt es zwei getrennte Konten.
Unser Verwaltervergütung:
Bei einer Wohneinheit (auch mit an den Wohnungsmieter vermieten Tiefgaragenplatz) berechnen wir 20,23 € je Einheit und Monat incl. Mehrwertsteuer. Separat vermietete Stellplätze werden mit 25 % des Verwaltungssatzes der Wohneinheit berechnet.
Bei Beauftragung regeln wir im Verwaltervertrag klar zwischen die im Grundentgelt enthaltenen Leistungen und die zusätzlich entgeltpflichtigen Sonderleistungen. Bei den Sonderleistungen handelt es sich um vorher nicht kalkulierbare Positionen wie z.B. bei Begleitung von Mahnverfahren, Räumungsklagen oder umfangreichen Baumaßnahmen. Sie wissen auf jeden Fall immer vorher wenn zusätzliche Kosten auf Sie zukommen!
