Hausverwaltung
Wie sich Hausverwaltung von Hausverwaltung unterscheidet möchten wir Ihnen hier erläutern. Sie finden unsere verschiedenen Geschäftsfelder unten dargestellt. Mit einem Klick erhalten Sie weitere Details! Einige Referenzen finden Sie hier.

WEG Verwaltung
Bei dem Begriff "WEG-Verwaltung" handelt es sich um die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Aufgaben des Verwalters und seine Pflichten ergeben sich zum einem aus dem Gesetz, der Teilungserklärung, Beschlüssen und auch ergänzend aus dem Verwaltervertrag.
SEV Verwaltung
Bei dem Begriff "SEV", d.h. der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um die Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung. Der Verwalter hat somit 2 strikt getrennte Aufgaben. Zum einen die hiervon unabhängige Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetzes (welche nicht zwingend auch Gegenstand des Auftrages sein muss!) und die Aufgabe im Vertragsverhältnis Mieter - Vermieter (die "Rechte und Pflichten" des Vermieters) vertragsgemäß auszuüben. Die Aufgaben des Verwalters und seine Pflichten ergeben sich aus dem Verwaltervertrag.

Mietverwaltung
Bei dem Begriff "Mietverwaltung" handelt es sich um die Verwaltung eines vermietenden Objektes mit mehreren Wohnungen oder Gewerbeeinheiten für den Eigentümer. Der Verwalter handelt als "verlängerter Arm" des Eigentümers zu dessen Entlastung. Die Aufgaben des Verwalters und seine Pflichten ergeben sich dem Verwaltervertrag. Zu beachten sind für die Ausübung der Verwaltung die mietrechtlichen Gesetze und Verordnungen.

Nebenkostenabrechnung
Bei den Leistungen: WEG-Verwaltung, SEV-Verwaltung und Mietverwaltung geht es um die vollständige Verwaltung durch die Hausverwaltung. Bei der Nebenkostenabrechnung beauftragen Sie einmal im Jahr die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter, den Rest erledigen Sie selbst.
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