WEG Verwaltung
Bei dem Begriff "WEG-Verwaltung" handelt es sich um die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Aufgaben des Verwalters und seine Pflichten ergeben sich zum einem aus dem Gesetz, der Teilungserklärung, Beschlüssen und auch ergänzend aus dem Verwaltervertrag und dessen Leistungskatalog.
Unsere Leistungen:
Die für den Eigentümer ersichtlichen Leistungen sind im wesentlichen die Maßnahmen zur Einladung, Durchführung und Nachbereitung der Eigentümerversammlung. Vorbereitend dazu die Erstellung der WEG-Abrechnung sowie des Wirtschaftsplanes. Manchmal ist für Eigentümer auch das Mahnwesen und notwendige Gerichtsverfahren dazu ersichtlich. Das ist die sichtbare "Spitze des Eisberges" der Aufgaben und Pflichten des WEG-Verwalters. Die weiteren Maßnahmen sind unabdingbar für eine reibungslose Verwaltung, aber i.d.R. nicht für den Eigentümer sichtbar. Um einen Auszug zu nennen handelt es sich dabei um: Der Abschluss, Kündigung, und Abwicklung sämtlicher vertraglicher Beziehungen der WEG zu Dritten (Lieferanten, Handwerker, Ver- u. Entsorger, etc.), das Prüfen und Bezahlen von Rechnungen, Verbuchen der Kontoauszüge, Begleitung von Prüfungen Dritter (z.B. Finanzamt, LVA etc.) und vieles mehr.
Unsere Referenzen:
Hier können Sie sich eine kleine Auswahl der von uns verwalteten Gebäude ansehen.
Unser Verwaltervergütung:
Sie können jetzt sofort Ihr konkretes Angebot für Ihre Liegenschaft Online berechnen lassen und auch sofort erhalten. Dabei werden sowohl die Anzahl der Wohn- und eventuell der Gewerbeeinheiten, der Tiefgaragenplätze mit eigenem Grundbuchblatt sowie das Alter der Liegenschaft und ein eventuell vorhandener Instandhaltungsstau berücksichtigt. Die exakten Leistungen, sowie mögliche nicht vorhersehbare Sonderkosten (z.B. Klageverfahren, Mahngebühren oder eine zusätzliche Eigentümerversammlungen) können Sie unserer Leistungsbeschreibung entnehmen.
