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Sondereigentumsverwaltung

Mietvertrag und SchlüsselBei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um die Hausverwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung.

Eine Sondereigentumsverwaltung einer Eigentumswohnung kommt in der Regel in Betracht, wenn der Eigentümer eine weite räumliche Distanz zur Immobilie hat und somit selbst sich nicht darum kümmern kann. Aber auch wenn dem Vermieter aus zeitlichen Gründen, einer für das Gebäude konsequenten Linie bei der Vermietung, dem Wunsch auf Distanz zum Mieter oder anderen Gründen eine Übertragung dieser Aufgabe an die Hausverwaltung geboten scheint.

Die Hausverwaltung veranlasst die Vermietung, führt Wohnungsabnahme und Wohnungsübergaben durch, erstellt die Nebenkostenabrechnung für den Mieter, macht die Buchhaltung und das Mahnwesen. Die Details werden in einem Verwaltervertrag geregelt.


Fordern Sie unser Angebot zur Sondereigentumsverwaltung an:

Sondereigentumsverwaltung Bei Beauftragung regeln wir im Verwaltervertrag klar zwischen die im Grundentgelt enthaltenen Leistungen und die zusätzlich entgeltpflichtigen Sonderleistungen. Bei den Sonderleistungen handelt es sich um vorher nicht kalkulierbare Positionen wie z.B. bei Begleitung von Mahnverfahren, Räumungsklagen oder umfangreichen Baumaßnahmen. Sie wissen auf jeden Fall immer vorher wenn zusätzliche Kosten auf Sie zukommen!